Die DIGA kann ein Arzt oder eine Ärztin entweder verordnen oder ein Versicherter kann sie direkt bei der Krankenkasse beantragen. Die digitalen Anwendungen sind vielfältig und helfen Ärztinnen- und Ärzten, Patientinnen und Patienten bei der Erkennung, der Linderung, der Überwachung (Ferndiagnose) bestimmter Krankheiten und der Kommunikation mit den Versicherungen.
Dabei kommen sowohl mobile Endgeräte (Smartphones) aber auch Desktop-Computer (PC), sowie moderne Browser-Anwendungen zum Einsatz.
Welchen Nutzen hat eine digitale Gesundheitsanwendung?
Jede Gesundheits- oder Medizin-App, die als DiGA zugelassen ist, soll dem Patienten, der sie anwendet, einen medizinischen Nutzen erbringen. Der medizinische Nutzen für den Patienten soll sich gemäß der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) im Wesentlichen zeigen in:
- einer verbesserten Gesundheit,
- einer verkürzten Krankheitsdauer,
- einem verlängerten Überleben,
- oder einer verbesserten Lebensqualität.
Bei folgenden Krankheiten, Beschwerden werden DIGA-Lösungen bereits eingesetzt.
- Angststörungen
- Depressionen
- Diabetes
- Krebs
- Migräne
- Multipler Sklerose
- Schlafstörungen
- Schlaganfall
- starkem Übergewicht (Adipostitas)
- Tinnitus
Die Voraussetzung für die Zulassung einer DIGA-Lösung. Die App, die digitale Lösung muss das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestanden haben.Die DIGA, die App… muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein. Die medizinische Notwendigkeit muss im hinreichenden Maße vorliegen und vom Arzt, der Ärztin mittels Verordnung (Rezept), Attest dargelegt werden.
Die DIGA haben neben gesundheitlichen Vorteilen auch Vorteile für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen- und Ärzte, behandelnde Therapeuten:innen. Die Vitaldaten stehen permanent und in Echtzeit zur Verfügung. Viele Wege von und zur Arztpraxis entfallen, was gerade auch der Umwelt, dem Klimaschutz dient. Besonders auf dem Land, wo Ärzte fehlen und die Wege zu den Praxen und Krankenhäusern weit sind.