Bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen besteht großer Handlungsbedarf. Ein häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die rechtlichen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber für Praxis-Webseiten vorgibt.
Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:
- Fehlendes oder unvollständiges Impressum.
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärungen
- Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
- Fehlende https-Verschlüsselung der URL – Siehe auch Google Vorgaben
- Fehlende Aufführung von Bildrechten (Urheberschutz, Bildrechte)
- Kein Hinweis auf die Erhebung von Statistiken (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
- Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis..
- Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft.
- Bildquellen werden nicht aufgeführt.
- Auch Social Media Buisiness-Auftritte von Arztpraxen benötigen ein Impressum
bzw. ein Link zum Impressum der Praxis-Webseite
Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden. Sonst könnten Abmahnungen drohen.