Rechtliche Vorgaben beim Betrieb von Webseiten für Arzt- und Zahnarztpraxen….

Bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen besteht großer Handlungsbedarf. Ein häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die  rechtlichen Verpflichtungen, die der Gesetzgeber für Praxis-Webseiten vorgibt. 

Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum.
  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärungen
  • Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
  • Fehlende https-Verschlüsselung der URL – Siehe auch Google Vorgaben
  • Fehlende Aufführung von Bildrechten (Urheberschutz, Bildrechte)
  • Kein Hinweis auf die Erhebung von Statistiken (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
  • Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis..
  • Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft.
  • Bildquellen werden nicht aufgeführt.
  • Auch Social Media Buisiness-Auftritte von Arztpraxen benötigen ein Impressum
    bzw. ein Link zum Impressum der Praxis-Webseite

Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden. Sonst könnten Abmahnungen drohen.